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Anfängerschulung
Für Bewerber ohne fliegerische Vorkenntnisse gelten folgende Voraussetzungen bzw. Anforderungen:
Mindestalter: Beginn Ausbildung: 16 Jahre, Scheinausstellung: 17 Jahre Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis
Theoretische Ausbildung: Unterricht in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Funk, Technik/Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen, Pyrotechnik, Menschliches Leistungsvermögen
Praktische Ausbildung: Mindestens 30 Ausbildungsflugstunden, davon 5 Alleinflugstunden sowie u.a. 2 Überlandflüge von mindestens 200 km Länge.
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