Die Leistungen der X-RAY Flugsportzentrum Leipzig, Inh. Ronny Schäfer, (nachfolgend X-RAY genannt) werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser
Bedingungen erbracht.
2.1 X-RAY erbringt die Leistung nur an den im Gutschein genannten Fluggast bzw. dem Inhaber des Gutscheines, dem der Gutschein übertragen wurde. Die
Überprüfung der Identität bleibt vorbehalten. Gutscheine sind übertragbar.
2.2 Der Gutschein beweist bis zum Nachweis des Gegenteils Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages
2.3 Ein Anspruch auf Einlösung besteht nicht, wenn der vom Fluggast vorgelegte Gutschein erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert
worden ist, es sei denn, dass dies durch uns oder eine bevollmächtigte Person erfolgt ist.
2.4 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Gutschein, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen (die entsprechend den Angaben im Gutschein die
Gültigkeitsdauer eines Gutscheins beschränken können), beträgt dessen Gültigkeitsdauer ein Jahr.
2.5 Falls eine Einlösung während der 12 Monate nach Ausstellung nicht möglich war, kann der Gutschein durch kurze Information per Telefon
(Telefonnummer auf dem Gutschein) an X-RAY bzw. den Gutscheinaussteller verlängert werden. Dieses gilt nur für Gutscheine, die direkt durch X-RAY
ausgestellt wurden.
2.6 Für die Verlängerung der Gültigkeit von Gutscheinen, welche von Agenturen bzw. Partnerunternehmen von X-RAY ausgestellt wurden, gelten die
Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Unternehmens.
2.7 Die Verlängerung ist direkt bei dem ausstellenden Unternehmen zu beantragen.
2.8 Eine Auszahlung des Gutscheines ist nicht möglich.
3.1 Gutscheinpreise beinhalten die im Gutschein vereinbarte Leistung ab dem vereinbarten Abflugort inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.
3.2 Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfanges auf Wunsch des Gutscheininhabers gegenüber der auf dem Gutschein eingetragenen Leistung
trägt der Gutscheininhaber bzw. der Fluggast die zusätzlichen Kosten.
3.3 Der Gutscheinpreis muss vor Antritt des Fluges bezahlt sein. Ansonsten erfolgt keine Einlösung.
4.1 Der Fluggast ist verpflichtet, sich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abflugort zum Einlösen des Gutscheines einzufinden.
4.2 Sofern der Fluggast nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint, verfällt der Gutschein ersatzlos.
5.1 X-RAY darf die Einlösung des Gutscheines verweigern, wenn
-
diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung oder zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Vorschriften notwendig ist;
-
das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung des Fluggastes einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder
Drogengebrauch derart ist, dass er sich selbst oder andere einer Gefahr aussetzt;
-
der Fluggast sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten hat und Grund zu der Annahme besteht, dass sich
solches Verhalten wiederholen kann;
-
der Fluggast eine Sicherheitsprüfung verweigert hat;
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der Gutschein des Fluggastes nicht bezahlt ist;
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der Fluggast nicht im Besitz gültiger Personaldokumente ist;
-
der Fluggast unsere Sicherheitsvorschriften nicht einhält;
5.2 Die Beförderung von behinderten Personen, schwangeren Frauen, kranken Personen oder anderen, die besondere Betreuung benötigen, muss vorher
angemeldet werden. Fluggäste, die uns auf die Notwendigkeit besonderer Betreuung bei Kauf des Gutscheins hingewiesen haben und von uns angenommen worden
sind, werden von der Einlösung nicht auf Grund ihres Betreuungsbedarfs ausgeschlossen.
5.3 Das Mindestalter zur Einlösung eines Gutscheines beträgt 14 Jahre und setzt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
5.4 Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.
6.1 Ergibt sich aufgrund einer nachweislichen medizinischen Indikation keine Möglichkeit einer Einlösung des Gutscheines, kann der Gutschein gegen
Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von € 15,00 zurüpckgegeben werden. Dieses gilt nur für Gutscheine, die direkt durch X-RAY ausgestellt
wurden.
6.2. Für die Rückgabe von Gutscheinen, welche von Agenturen bzw. Partnerunternehmen von X-RAY ausgestellt wurden, gelten die Bedingungen in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausstellenden Unternehmens.
7.1 X-RAY unternimmt alle Anstrengungen, um Verspätungen und Streichungen zu vermeiden. In Ausübung dieser Anstrengungen und um Streichungen zu
vermeiden, kann X-RAY die Einlösung des Gutscheines mit einem anderen zur gleichen Kategorie gehörenden Fluggerät durchführen.
7.2 Die Flüge werden ausschließlich unter den Bedingungen VFR/Tag durchgeführt.
7.3 Aus einer getroffenen Terminvereinbarung ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung des Fluges zu diesem Termin. Die Entscheidung über die
Durchführung des vereinbarten Fluges liegt letztendlich beim verantwortlichen Piloten (Wettersituation o.ä.).
8.1 Der Fluggast hat den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten, einschließlich der Anweisungen betreffend Rauchverbote, Alkohol- oder Drogengebrauch.
8.2 X-RAY bzw. der verantwortliche Pilot können bei einem Verstoß gegen die Anweisungen den Antritt des Fluges verweigern bzw. die weitere
Durchführung des Fluges abbrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ersatz.
9.1 Alle Fluggeräte sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Darin eingeschlossen sind Sitzplatzunfall- und
Passagierhaftpflichtversicherung.
9.2 Die Flüge werden in der Regel mit Ultraleichtflugzeugen und ultraleichten Fluggeräten durchgeführt. Diese entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften, sind zugelassen, nach Vorschrift geprüft und gewartet und mit den entsprechenden für diese Klasse vorgeschriebenen Rettungssystemen
ausgerüstet. Dennoch wird auf das besondere Risiko bei der Nutzung dieser Fluggeräte hingewiesen.
9.3. Für Flüge, die von Drittanbietern durchgeführt werden (Segelflüge, Hubschrauberflüge, Ballonfahrten) übernimmt X-RAY
lediglich die Funktion eines Vermittlers und Wiederverkäufers. In diesem Fall gelten die Regeln und Bedingungen des durchführenden Unternehmens.
9.4 Für die Haftung für beförderte Personen und Gepäck gelten die §§ 44 ff LuftVG.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden bzw. der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.