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Pilotenausbildung UL-Flugzeuge < 120 kg
Voraussetzungen und Ablauf
Voraussetzungen für eine Ausbildung UL-Flugzeuge < 120 kg (Dreiachser):
- Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre)
- bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter
- gute körperliche und geistige Konstitution
- kein medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Inhalt Theoretische Ausbildung:
- ca. 60 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen, Sprechfunk, Pyrotechnik
- Inhaber anderer Luftfahrerscheine:
Einweisung in den Fächern Technik; Verhalten in besonderen Fällen, Sprechfunk, Pyrotechnik
Praktische Ausbildung:
- eine praktische Flugausbildung auf doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerte UL. Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus Sicherheitsgründen mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten doppelsitzigen aerodynamisch gesteuerten UL durchgeführt.
- eine Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mindestens 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf UL-Flugzeugen < 120 kg unter
Beachtung der „Praxisausbildungsschritte aerodynamisch gesteuerte UL“
- mind. zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde
Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Platz. Für Inhaber einer gültigen Erlaubnis für schwerkraftgesteuerte UL, Flugzeuge, Reisemotorsegler, Segelflugzeuge und Hubschrauber ermäßigt sich die Anzahl auf einen Überlandflug
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Inhaber anderer Luftfahrerscheine siehe Website DULV e.V.
Gültigkeit der Lizenz:
- Die Lizenz wird mit einer unbegrenzten Gültigkeitsdauer erteilt.
- Eine gültige Lizenz berechtigt nur zum Fliegen, wenn der Inhaber der Lizenz innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Flugstundenauf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen bzw. aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen < 120 kg durchgeführt hat.
- Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge oder durch Teilnahme an einem DULV-Sicherheits- / DULV-Performancetraining für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge ersetzt werden.
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