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Pilotenausbildung Motorschirm
Voraussetzungen und Ablauf
Voraussetzungen für eine Motorschirmausbildung:
- Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre)
- bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- gute körperliche und geistige Konstitution
- flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 2 (Formulare siehe Downloads), Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Punkte-Zentralregister nur noch für Ausbildung Motorschirmtrike größer 120 kg Leergewicht notwendig!
Inhalt Theoretische Ausbildung:
- "Fußgänger" (ohne fliegerische Vorbildung):
Ca. 30 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk
- Inhaber A-Schein bzw. SOPI:
Ca. 20 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk
- Inhaber B-Schein bzw. unbeschränkter SOPI:
Ca. 14 Stunden in den Fächern Luftrecht, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk
- Inhaber anderer Luftfahrerscheine:
Ca. 10 Stunden in den Fächern Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung mit doppelsitzigem Motorschirmtrike, Übungshang, Groundhandling (kann direkt bei uns durchgeführt werden)
- Oder: Grundkurs für Gleitschirm (motorlos) sowie 30 Höhenflüge mit mindestens 100 m Höhenunterschied in einer Gleitschirmschule
- Oder: A- bzw. B-Schein, beschränkter bzw. unbeschränkter Sonderpilotenschein (Österreich), Schweizer Brevet
- mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm bzw. Motorschirmtrikes (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke. Für Inhaber einer gültigen Erlaubnis für UL, Flugzeuge, Reisemotorsegler, Segelflugzeugeund Hubschrauber ermäßigt sich die Anzahl auf einen Überlandflug.
Gültigkeit der Lizenz:
- Die Lizenz wird unbefristet erteilt.
- Voraussetzung zur Ausübung der Lizenz sind jedoch der Nachweis von 30 Starts und Landungen mit Motorschirmen in den letzten 24 Monaten. Dazu ist ein Flugbuch zu führen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, können unter Aufsicht eines Fluglehrers die fehlenden Voraus- setzungen erbracht werden. Alternativ kann eine Praxisprüfung abgelegt werden.
Passagierflugberechtigung:
Zur Mitnahme von Passagieren mit doppelsitzigen Motorschirmen ist eine Berechtigung erforderlich. Fachliche Voraussetzungen zum Erlangen der Berechtigung sind:
- der Nachweis von mindestens 100 Landungen mit Motorschirm nach Lizenzerhalt anmindestens 20 verschiedenen Kalendertagen
- ein praktischer Eingangstest in einer zur Passagierflug-Ausbildung berechtigten Flugschule, bei welchem der Bewerber seine überdurchschnittlichen Fähigkeiten nachweist
- eine theoretische Einweisung in einer Flugschule (DULV-Syllabus im Internet)
- eine praktische Prüfung vor einem Prüfungsrat des DULV
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