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Pilotenausbildung UL-Flugzeuge
Voraussetzungen und Ablauf
Voraussetzungen für eine Ausbildung UL-Flugzeuge (Dreiachser):
- Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre)
- bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter
- gute körperliche und geistige Konstitution
- Piloten für UL (motorisierte Luftsportgeräte > 120 kg Leermasse) benötigen ein LAPL-Tauglichkeitszeugnis (§ 16 LuftPersV). Dieses Tauglichkeitszeugnis ist bis zum Alter von 40 Jahren 5 Jahre und ab 41 Jahren 2 Jahre gültig.
Inhalt Theoretische Ausbildung:
- Ca. 60 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen, Sprechfunk, Pyrotechnik
- Inhaber anderer Luftfahrerscheine:
Einweisung in den Fächern Technik; Verhalten in besonderen Fällen, Sprechfunk, Pyrotechnik
Praktische Ausbildung:
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Inhaber anderer Luftfahrerscheine siehe Website DULV e.V.
Gültigkeit der Lizenz:
- Die Lizenz wird mit einer unbegrenzten Gültigkeitsdauer.
- Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis.
- Eine gültige Lizenz berechtigt nur zum Fliegen, wenn der Inhaber der Lizenz für aerodynamischgesteuerte Ultraleichtflugzeuge innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Flugstundenauf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigenLandflugzeugen mit Kolbentriebwerk durchgeführt hat.
- Darüber hinaus muss ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen nachgewiesen werden.
- Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge oder durch Teilnahme an einem DULV-Sicherheits- / DULV-Performancetraining für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeugeersetzt werden.
Passagierflugberechtigung:
Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.
- Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.
- Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge oder Sprünge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsfluggewertet werden.
- Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten: Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.
- Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Dreiachser bei Erteilung der Dreiachslizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.
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